Portfolio

Das Korrektorat

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Sie möchten Ihren Text einfach einer sorgfältigen Korrekturlesung unterziehen?

Hier bietet sich mein Korrektorat an. Es eignet sich vor allem für Texte, in die stilistisch und inhaltlich nicht eingegriffen werden soll, wie dies z. B. bei einem Lektorat der Fall wäre.

Korrekturprogramme, wie z. B. die Rechtschreibprüfung auf Ihrem PC, ersetzen nicht die Bearbeitung durch einen Korrektor. Diese Programme können vor allem nicht den Sinn einer Formulierung bzw. den Sinn von Sprachfeinheiten im Zusammenhang erfassen. An dieser Stelle komme ich zum Einsatz.

 

Ich frische Ihren Text hinsichtlich folgender Punkte auf:

  • Rechtschreibung
  • Korrekter Satzbau
  • Zeichensetzung (z. B. Silbentrennung, Abkürzungen, geschützte Leerzeichen)
  • Typografie (z. B. sinnvoll gesetzte Hervorhebungen, Einheitlichkeit der Schrift)
  • Einheitliche Schreibweise bei Varianten

Das Basis-Lektorat

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Sie benötigen eine Frische-Kur für Ihren Text bzw. wünschen neben dem Korrekturlesen auch Hinweise auf stilistische und strukturelle Verbesserungsmöglichkeiten? 

Bei einem Basis-Lektorat prüfe ich Ihren Text auf folgende Punkte:

 

  • Alles, was das Korrektorat beinhaltet (Rechtschreibung, Satzbau, Zeichensetzung, Typografie, Vereinheitlichung bei Variantenschreibung)
  • Wortwahl (z. B. Reduzierung von Füllwörtern, Neoplasmen, Metaphern)
  • Stil (Ist Ihr Text zielgruppengerecht?)


Das Voll-Lektorat etc.

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Sie brauchen noch etwas Würze – das gewisse Etwas? Sie möchten, dass Ihr Text auf Schlüssigkeit hin geprüft wird bzw. ob die Handlung nachvollziehbar ist? 

Hier biete ich Ihnen das Voll-Lektorat an, das folgende Punkte beinhaltet:
 

  • Basis-Lektorat inkl. Korrektorat
  • Logische Nachvollziehbarkeit und Argumentation (roter Faden, Wiederholungen)
  • Textstruktur (z. B. Überschriften, Absatzlängen) 


Dies beinhaltet bei belletristischen Werken auch die Prüfung der Charaktere, des Plots und des Spannungsbogens. 


Bei wissenschaftlichen Abschlussarbeiten überprüfe ich auch die Einhaltung von formalen Anforderungen/Standards
(z. B. die korrekte Darstellung der Abbildungen und Tabellen). Das Layout der Arbeit kann ich ebenfalls bearbeiten, wenn gewünscht.
Den Inhalt des Textes prüfe ich jedoch nicht auf Wahrheitsgehalt hin, auch biete ich kein Ghostwriting an oder nehme Plagiatsprüfungen in diesem Rahmen vor.

Ihr Text bedarf ganz besonderer Aufmerksamkeit und Sie wünschen sich ein 4-Augen-Lektorat
Hierfür stimme ich mich mit einem Lektor bzw. einer Lektorin meines Vertrauens ab, um Ihnen ein valides Angebot machen zu können. Sprechen Sie mich gerne hierzu an! 

Vorgehensweise

Wie bekomme ich die Frische-Kur?

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Anfrage

Senden Sie mir über das Kontaktformular oder per E-Mail an info(at)textartgelleni.com eine unverbindliche Anfrage mit folgenden Informationen:
 

  • Welche Leistung wünschen Sie?
  • Wenn es sich um eine Lektorats-/Korrektoratsleistung handelt: Bis wann benötigen Sie den Text bearbeitet zurück?
  • Textart, ungefähre Anzahl an Normseiten oder Zeichen inkl. Leerzeichen mit Beifügung einer Textprobe (ca. 2 bis 3 Seiten) oder mit dem kompletten Text angefügt 
  • Ihre Adressdaten für die Angebots- und spätere Rechnungserstellung


Denkbar sind vielerlei Textarten (auch in PowerPoint, PDF). In der Regel (und vor allem längere Texte sowie wissenschaftliche Arbeiten) korrigiere ich mit der „Änderungen nachverfolgen“-Funktion in Word.

Angebot

Ich setze mich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung, um ggf. weitere Details zu klären und werde Ihnen schließlich ein Angebot per E-Mail zukommen lassen. 

Übersendung Textdatei und ggf. Vorauszahlung

Sofern Sie mein Angebot annehmen, senden Sie mir, wenn nicht schon geschehen, Ihre Textdatei sowie ggf. weitere Informationen zu. Ebenfalls kann eine Vorauszahlung nötig sein.

Auftragsbestätigung

Sobald mir alle erforderlichen Informationen zur Bearbeitung Ihres Auftrags vorliegen (und ggf. die Vorauszahlung bei mir eingegangen ist), lasse ich Ihnen per E-Mail eine Auftragsbestätigung zukommen. 

Aufgefrischter Text

Sie erhalten den fertig korrigierten/lektorierten Text innerhalb der vereinbarten Frist von mir per E-Mail zurück. Bevorzugt arbeite ich im Word-Format mit der „Änderungen nachverfolgen“-Funktion, in der Sie auch – sofern Sie dieses Dateiformat gewählt haben – Ihren Text zurückerhalten. Im PDF- oder PowerPoint-Format werde ich mit der Kommentarfunktion notwendige Stellen anmerken. 

Gegebenenfalls ist eine Nachbearbeitung Ihrerseits nötig, wenn das Dokument Kommentare mit Fragestellungen an Sie als Autor enthält (was meist der Fall ist). Planen Sie daher, insbesondere bei wissenschaftlichen Arbeiten, eine gewisse Zeit zur Nachbearbeitung bzw. Einarbeitung der Korrekturvorschläge ein.  Kalkulieren Sie bitte die Zeit hierfür nicht zu knapp. 

Rechnung

In der Regel erhalten Sie die Rechnung als PDF-Datei gemeinsam mit dem bearbeiteten Text per E-Mail. Sofern Sie bis dahin keine Zahlung oder eine Teil-Vorauszahlung geleistet haben, begleichen Sie bitte den (restlichen) Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen.

Allgemeine Information zur gewünschten Fehlerfreiheit

Ich versichere Ihnen, dass ich mein Möglichstes gebe, um Fehler bzw. Abweichungen von der Norm aufzuspüren und zu vermeiden. An dieser Stelle möchte ich jedoch ein Zitat eines sehr bekannten und erfahrenen Korrektors, Johannes Sailler, anbringen. Er schreibt: „Besonders gute Korrektorinnen oder Korrektoren finden in einem durchschnittlich fehlerreichen, inhaltlich anspruchsvollen und formal komplex gestalteten Text bis zu 90 % der gravierenden Fehler, nur sehr selten mehr. […] Ich bin geneigt zu sagen, wer behauptet, alle Fehler finden zu können, der lügt oder kennt sich nicht aus.“ (Sailler, Johannes [2017]: Handbuch Korrekturlesen. Korrektur lesen, Korrekturablauf planen, Korrekturaufträge vergeben – mit Korrekturwissen von A bis Z. Norderstedt, BoD – Books on Demand, S. 70)

Budget

Welche Frische-Kur darf's sein?

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Es kommt ganz darauf an, was Sie sich für Ihren Text gönnen möchten oder was Sie meinen, das Ihr Text benötigt. Wenn Sie sich unsicher sind, nehmen Sie Kontakt mit mir auf – ich berate Sie gern.

Insgesamt ist zu sagen: Je höher die Qualität Ihres bereits erstellten Textes ist, desto weniger Zeit wird eine Überarbeitung benötigen, wodurch sich auch die Kosten für Sie minimieren. Da dies und auch die Anforderungen sehr unterschiedlich sein können (z. B. besondere Dringlichkeit), gebe ich im Folgenden lediglich Ab-Preise an.

Ihr Text wird in der Regel mindestens 2-mal gelesen, gerne mit einer längeren Pause dazwischen, was der Qualität zugutekommt.

Sofern kein Stundensatz vereinbart ist, rechne ich nach Normseiten zu 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen ab. Die Preise werden ohne Umsatzsteuer berechnet (aufgrund der Kleinunternehmerregelung  § 19 UStG):


Variabel (Ab-Preise pro Normseite)

Korrektorat: 3,00 Euro
Basis-Lektorat: 5,00 Euro
Voll-Lektorat: 6,00 Euro
4-Augen-Lektorat: nach Vereinbarung

Für eine kleinere Frische-Kur nehme ich ein Mindesthonorar von 39,00 Euro.

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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§ 1 Allgemeines 

(1)      Geltungsbereich: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden (Auftraggeber)* und textartGelleni (Auftragnehmerin). Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Auftraggebers widerspricht die Auftragnehmerin hiermit ausdrücklich. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

 

(2)      Vertragsschluss: Zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin kommt ein Vertrag zustande, wenn der Auftraggeber das von der Auftragnehmerin schriftlich oder mündlich abgegebene Angebot durch schriftliche oder mündliche Erklärung angenommen hat oder der Eingang des Arbeitsauftrags oder des zu bearbeitenden Textmaterials bei der Auftragnehmerin von dieser schriftlich bestätigt wird. Vor Auftragserteilung stimmt die Auftragnehmerin die gewünschte Dienstleistung nach Art, Umfang, Frist und Honorar mit dem Auftraggeber so genau wie möglich ab. Der Auftraggeber liefert hierbei die notwendigen Informationen für die gewünschte Dienstleistung, zum Beispiel ob für die Bearbeitung Landes-Besonderheiten der deutschen Sprache zu berücksichtigen sind (Österreich, Schweiz) oder ob bestimmte Schreibweisen gewünscht sind (Hausorthografie). Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Schriftform im Sinne dieser AGB bedeutet die Übermittlung per E-Mail. 

 

(3)      Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Andere, von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellte fremdsprachige Versionen dieser AGB und eventuell weiterer damit verbundener Informationen dienen lediglich der einfacheren Verständigung. 

 

§ 2 Leistungsumfang 

(1)     Allgemeines: Eine genaue Beschreibung des Leistungsspektrums kann dem Internetauftritt von textartGelleni entnommen und/oder angefragt werden. Die Dienstleistungspalette umfasst insbesondere Korrektorat und Lektorat, gegebenenfalls weitere Sprachdienstleistungen. 

 

(2)     Leistungen: Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, beschränkt sich die vertragliche Leistung auf die Überprüfung der sprachlichen Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Texte hinsichtlich der aktuellen Regeln zu Rechtschreibung, Grammatik, Interpunktion, Typografie. Ziel der Auftragnehmerin ist dabei die höchstmögliche Reduzierung aller vorhandener Fehler im zu bearbeitenden Textmaterial sowie die Verbesserung von Verständlichkeit und Stil im Rahmen des Lektorats. Eine hundertprozentige Fehlerfreiheit kann die Auftragnehmerin trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht garantieren. 

Bei Projekten mit erheblichem Umfang sind längere Korrekturzeiten, gegebenenfalls mehrere Korrekturläufe einzuplanen. Die gewünschte Vorgehensweise bei Fach- oder fremdsprachigen Begriffen und besonderen Schreibweisen, sofern sie nicht im aktuellen Duden zu finden sind, muss der Auftragnehmerin vor Ausführungsbeginn mitgeteilt werden, sonst kann diese sie nicht in die Auftragsbearbeitung einbeziehen. Überarbeitungen durch die Auftragnehmerin werden für den Auftraggeber nachvollziehbar gekennzeichnet. 

 

(3)     Leistungserbringung: Die Auftragnehmerin kann den Vertrag oder Teile des Vertrags durch Dritte erfüllen lassen, bleibt dabei jedoch alleinige Vertragspartnerin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 

 

(4)     Höhere Gewalt: Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund außergewöhnlicher und/oder unvorhersehbarer Ereignisse, die auch durch größtmögliche Sorgfalt von der Auftragnehmerin nicht verhindert werden können, hat diese nicht zu vertreten. Sie ist berechtigt, die Lieferung der Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben. 

 

(5)     Terminverschiebungen: Sofern vereinbarte Termine von der Auftragnehmerin aus anderen als den unter § 2 Abs. 4 genannten Gründen verschoben werden, darf der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen hat die Auftragnehmerin in diesem Fall umgehend zu erstatten. Dem Auftraggeber steht hierbei kein Anspruch auf Schadensersatz zu. 

 

(6)     Rücktritt: Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten und verpflichtet sich dabei, den Auftraggeber umgehend über die Nichtverfügbarkeit zu informieren sowie gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistungen schnellstmöglich zu erstatten. Die Auftragnehmerin behält sich die Möglichkeit des Rücktritts auch in dem Fall vor, wenn der Auftrag oder Teile des Auftrags gegen geltendes Recht oder anerkannte moralische Normen verstoßen, auch wenn bereits mit der Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin begonnen wurde. Der Auftraggeber hat in einem solchen Fall die bis dahin bereits erbrachte Leistung der Auftragnehmerin gemäß Vertrag zu honorieren. 

 

§ 3 Zahlungsmodalitäten 

(1)     Preise: Die Preise für die Leistungen der Auftragnehmerin werden individuell berechnet und richten sich zum Beispiel nach dem Produktangebot, den Wünschen des Auftraggebers und der Ausgangsqualität des zu bearbeitenden Textmaterials zum Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung. Seitenpreise werden, sofern nicht anders vereinbart, nach branchenüblicher Normseite à 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten berechnet. Ausgewiesene Preise gelten ausschließlich für die Überarbeitung elektronischer Medien. Im Sinne der Kleinunternehmerregelung fällt keine Mehrwertsteuer auf die angegebenen Preise an. 

 

(2)     Fälligkeit: Die Rechnung an den Auftraggeber versendet die Auftragnehmerin nach Leistungserbringung per E-Mail im PDF-Format. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt per Banküberweisung oder gegebenenfalls per PayPal-Einzahlung (nur Freundschaftseinzahlung) ohne Abzüge und unter Übernahme sämtlicher Überweisungskosten zu begleichen. Bei Neukunden und größeren Projekten behält sich die Auftragnehmerin vor, vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Die Bearbeitung des Auftrags/die Leistungserbringung beginnt im Fall einer vereinbarten Vorauszahlung erst – je nach Vereinbarung – nach vollständigem oder anteiligem Zahlungseingang bei der Auftragnehmerin. 

 

(3)     Zahlungsverzug: Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht oder unvollständig innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem vereinbarten Zahlungsweg bei der Auftragnehmerin eingeht. Die Auftragnehmerin behält sich in diesem Falle vor, dem Auftraggeber Mahngebühren in Rechnung zu stellen bzw. weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Die Geltendmachung eines über die erwähnten Mahnkosten hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer akzeptiert, dass die Textbearbeitung und damit gegebenenfalls verbundene Rechte (Verwertungs- und Nutzungsrechte) bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung unter Eigentums- bzw. Übertragungsvorbehalt stehen. 

 

(4)     Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung: Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur in dem Fall zu, wenn seine Gegenansprüche fällig sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, diese unstreitig sind oder von der Auftragnehmerin anerkannt wurden. 

 

(5)     Stornierung: Neben einem gegebenenfalls bestehenden Widerrufsrecht hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Auftrag zu stornieren. Die Stornierung ist der Auftragnehmerin schriftlich per E-Mail mitzuteilen. Sollte bereits mit der Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin begonnen worden sein, ist diese berechtigt, dem Auftraggeber die Kosten anteilig in Rechnung zu stellen, sofern die Gegenleistung nicht bereits als Vorauszahlung erbracht wurde. Falls die vom Auftraggeber gewünschte Leistung bereits vollständig von der Auftragnehmerin erbracht wurde und somit abgeschlossen ist, stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die vereinbarte Gesamtsumme und eventuelle Mehrkosten in Rechnung. 

 

§ 4 Widerrufsbelehrung ausschließlich für Verbraucher als Auftraggeber 

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Zur Ausübung des Widerrufsrechts informiert der Auftraggeber die Auftragnehmerin in einer eindeutigen Erklärung per E-Mail über seinen Entschluss, den jeweiligen Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die Auftragnehmerin mit deren Empfang. Der Auftraggeber hat im Streitfall nachzuweisen, dass die Widerrufserklärung fristgerecht per E-Mail an die Auftragnehmerin gesendet wurde. 

Der Auftraggeber stimmt bei Vertragsschluss ausdrücklich zu, dass die Auftragnehmerin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vertraglichen Ausführung des Auftrags beginnt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht bei begonnener oder vollständiger Vertragserfüllung durch die Auftragnehmerin verliert. Der Auftraggeber hat daher die bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs von der Auftragnehmerin bereits vertraglich erbrachten Dienstleistungen wie vertraglich vereinbart zu honorieren. 

– Ende der Widerrufsbelehrung –

§ 5 Verantwortlichkeiten des Auftraggebers 

(1)     Allgemeines und Freistellung: Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die inhaltliche Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen verantwortlich. 

Er verpflichtet sich, nur Daten und Informationen zu übermitteln, die nicht etwaige Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Weiterhin bestätigt der Auftraggeber mit der Datenübertragung an die Auftragnehmerin, dass er damit die urheberrechtlichen Bestimmungen einhält. Der Auftraggeber hält die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen der Auftragnehmerin gegenüber geltend gemacht werden. In einem solchen Fall unterstützt der Auftraggeber die Auftragnehmerin gegen diese Ansprüche – insbesondere werden von ihm sämtliche Informationen zur Verteidigung zur Verfügung gestellt. Weiterhin ist der Auftraggeber der Auftragnehmerin gegenüber schadensersatzpflichtig, wenn solche Ansprüche Dritter erfolgreich durchgesetzt wurden. 

 

(2)   Datensicherung: Der Auftraggeber ist für die Sicherung der übersandten Informationen mitverantwortlich und verpflichtet, seine Daten gegen etwaige Beschädigungen oder unerwünschte Veränderungen zu schützen. Die Auftragnehmerin übernimmt keine allgemeine Datensicherungsgarantie oder Haftung bei Datenverlust. 

 

(3)   Mitwirkungspflicht des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die Auftragnehmerin die vereinbarte Leistung durchführen kann. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin umfassend über seine Projektvorstellung zu informieren, damit das gewünschte Ziel effizient und effektiv erreicht werden kann. Er hat der Auftragnehmerin Textmaterial in vollständiger, leserlicher und verständlicher Form zur Verfügung zu stellen. Alle erstellten beziehungsweise bearbeiteten Texte, Bilder und sonstigen Produkte verstehen sich als Vorschläge und Empfehlungen und bedürfen daher immer einer Nachüberprüfung durch Sie. Es liegt daher in der Verantwortung des Auftraggebers, vorgenommene Änderungen auf Stimmigkeit zu überprüfen.

 

§ 6 Geheimhaltung und Vertraulichkeit 

(1)   Geheimhaltung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm während der Vertragsdurchführung von der Auftragnehmerin mitgeteilten beziehungsweise bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vor allem als vertraulich bezeichnete Informationen, geheim zu halten. 

 

(2)   Vertraulichkeitserklärung: Die Auftragnehmerin versichert, dass sie die Vertraulichkeit über den Inhalt der vom Auftraggeber übersandten Texte wahren wird. Alle Kundendaten einschließlich des Bild- und Textmaterials behandelt die Auftragnehmerin vertraulich – im Rahmen des geltenden Rechts und der technischen Möglichkeiten. Weiterhin unterliegen alle Mitarbeiter und Subunternehmen, die gegebenenfalls für die Auftragserfüllung hinzugezogen werden, ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht. 

 

(3)   Sicherungskopien: Zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen kann die Auftragnehmerin für sich Sicherungskopien der übersandten Daten anfertigen. 

 

§ 7 Lizenzvereinbarung 

(1)   Lizenzerteilung: Mit Ausgleich sämtlicher den Vertrag betreffender Rechnungen erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem für ihn bearbeiteten Projekt, sofern nichts Abweichendes mit der Auftragnehmerin vereinbart wurde oder sich nichts Abweichendes aus den für die Auftragnehmerin erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Dieses Recht ist übertragbar und unterlizenzierbar. 

 

(2)   Lizenzentzug: Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von der Auftragnehmerin angebotenen Dienste und das Nutzungsrecht des Projekts nur im gesetzlichen und nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässigen Umfang zu nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung führt zum Ausschluss des eingeräumten Nutzungsrechts. In dem Fall werden die erteilte Lizenz und das damit verbundene Nutzungsrecht entzogen. Bereits gezahlte Honorare werden nicht zurückerstattet. 

 

§ 8 Gewährleistung und Haftung 

(1)   Allgemein: Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Markttauglichkeit oder Zweck-Eignung des Projekts. 

 

(2)   Beanstandungen: Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, der Auftragnehmerin offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Rückübermittlung (Gefahrenübergang) des bearbeiteten Projekts mitzuteilen. Wenn innerhalb dieser Frist keine Reklamation durch den Auftraggeber erfolgt, gilt das bearbeitete Projekt als anerkannt. 

Verlangt der Auftraggeber Nacherfüllung, so kann die Auftragnehmerin den Mangel nach ihrer Wahl beseitigen. Eine Beanstandung wegen unwesentlicher Mängel ist ausgeschlossen. Im Falle einer Beanstandung muss der Auftraggeber die Mängel in Textform nachweisen und begründen. Der Auftraggeber gewährt der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung nochmals fehlschlagen, das heißt, wenn noch erhebliche Mängel verbleiben oder wenn eine Nachbesserung aufgrund der Art der Dienstleistung nicht möglich ist, so hat der Auftraggeber das Recht, die Höhe des vereinbarten Honorars entsprechend der Bedeutung des Mangels an der Gesamtleistung zu mindern. 

 

(3)   Schadensersatz für Mängel: Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind. 

 

(4)   Verjährung: Nach dem Gefahrenübergang verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres. Eine Verkürzung der Verjährung schließt nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt. 

 

(5)   Haftungsausschluss: Die Auftragnehmerin, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, dass wesentliche Vertragspflichten (Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf) betroffen sind. Sollten solche wesentlichen Vertragspflichten betroffen sein, beschränkt sich die Haftung der Auftragnehmerin auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 

Für nachträgliche und/oder fehlerhafte Anpassungen am Projekt durch den Auftraggeber oder aus seinem Verantwortungsbereich übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung. Weiterhin haftet die Auftragnehmerin nicht für Folgeschäden, entgangene Gewinne oder Ähnliches. 

 

(6)   Haftungsvorbehalt: Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von dem vorstehenden Haftungsausschluss unberührt. 

 

§ 9 Schlussbestimmungen 

(1)   Rechtswahl: Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Auftraggebers entgegenstehen, gilt deutsches Recht als vereinbart. Die Geltung von UN-Kaufrecht schließt die Auftragnehmerin aus. 

 

(2)   Gerichtsstand: Als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz der Auftragnehmerin vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Auftragnehmerin behält sich jedoch das Recht vor, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. 

 

(3)   Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. 

 

 

* Aus Gründen der Vereinfachung und besseren Unterscheidung wurde in diesem Fall das generische Maskulinum („Auftraggeber“) gewählt. 

 

                                                                                                                                                                        Stand: Januar 2022